Die KIM-Verordnung – das ändert sich 2024
Die KIM-Verordnung, das nutzerfreundliche Kürzel für Kreditimmobilienmaßnahmenverordnung, soll nach Abstimmung in der 40. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums, einfacher ausgesprochen FMSG, leicht gelockert werden. Das Gremium hat der Finanzmarktaufsicht von Österreich, der FMA, Änderungen aufseiten der Banken empfohlen. Die FMA wiederum muss der Empfehlung der FMSG Folge leisten. Eventuell wäre es auch ein Ansatz, nicht nur die Maßnahmen, sondern auch die Begriffe zu vereinfachen…
Bisheriger Sachstand
Um Kreditnehmer vor Überschuldung und Banken vor faulen Krediten zu schützen, galten seit 2022 folgende Rahmenbedingungen:
- Maximale Beleihungsquote 90 Prozent, heißt, der Kredit darf nicht mehr als 90 Prozent des Beleihungswertes betragen. Die Erwerber müssen zehn Prozent des Beleihungswertes zuzüglich der Erwerbsnebenkosten aus eigener Tasche tragen.
- Die monatliche Zins- und Tilgungsleistung darf maximal 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens betragen.
- Die maximale Laufzeit des Kredites ist auf 35 Jahre beschränkt. Die Laufzeitverlängerung wurde gerne genutzt, um die monatliche Rate zu drücken. Allerdings bleibt es fraglich, ob bei einem Hauskauf im Alter von 40 Jahren und 45 Darlehenslaufzeit die letzte Rate noch bezahlt wird.
- Die Banken hatten ihrerseits zahlreiche Sonderkontingente für die Kreditvergabe an der Hand, deren Höhe sich aber an der Größe der Bank orientierte. Der Vergabemodus wurde dadurch unnötig kompliziert.
Die Kritik an der KIM-Verordnung
In Österreich besteht, wie in vielen anderen Ländern auch, eine Wohnraumverknappung. Bezahlbarer Wohnraum, sowohl im Miet- als auch im Selbstnutzungssektor wird immer mehr zur Mangelware, nicht nur in Wien. Kritiker an der bisherigen KIM-Verordnung warfen den Verantwortlichen vor, mit den geltenden Maßnahmen einerseits die Wohnsituation noch zu verschärfen. Auf der anderen Seite würde die Baubranche durch ausbleibende Aufträge zusehends an den Abgrund gedrängt werden. Die Rede war von mehreren hunderttausend gefährdeten Arbeitsplätzen.
Auf die am 12. März 2024 beschlossenen Änderungen reagierte unter anderem die Nieder-Österreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner mit recht harschen Worten: „Es ist für die FMA offenbar ein weiter Weg vom Elfenbeinturm herunter auf den Boden der Realität der Häuslbauer. Aber eine Teileinsicht ist endlich vorhanden.” (Quelle: ots.at)
Die Änderungen
Wer auf große Änderungen oder gar eine Abschaffung der KIM-Verordnung gehofft hatte, wird allerdings enttäuscht. Zu groß ist die Befürchtung der FMA, dass Österreich bei einer zu starken Lockerung der Rahmenbedingungen seitens der Ratingagenturen in Bezug auf die Bonität herabgestuft würde.
So kam es nur auf der Bankenseite zu einer Neuregelung. Die Sonderkontingente betragen ab sofort 20 Prozent, die Vergabe wird standardisiert und vereinheitlicht. Mit dieser Umsetzung soll der Vergabeprozess stark vereinfacht werden und potenzielle Häuslbauer leichter an das notwendige Fremdkapital kommen.
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