Jeder Cent, den man bei einem Immobilienkredit im Februar 2025 in Österreich sparen kann, macht sich bezahlt. Umso wichtiger ist die Wohnbauförderung in Österreich, die insbesondere jungen Familien hilft, Eigentum zu erwerben und in die Zukunft zu investieren.
Baufinanzierung Angebote in Österreich im Februar 2025 berechnen
Wie die Wohnbauförderung ausgestaltet ist, wer davon profitiert, welche Regeln gelten und welche Beträge gezahlt werden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier ein kurzer Überblick.
Bedingungen für die Wohnbauförderung
Die Kriterien für die Wohnbauförderung im Februar 2025 in Österreich sind relativ einfach gestrickt. Anträge können nur von österreichischen Staatsbürgern oder gleichstellten Personen (aus EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) gestellt werden.
Zudem muss der Antragsteller Eigentümer oder zumindest Miteigentümer einer Liegenschaft sein oder aber eine Baugenehmigung vorweisen können. Entscheidend ist, dass die Immobilie später als Hauptwohnsitz genutzt wird und den aktuellen Wohnsitz binnen sechs Monaten nach dem Umzug aufgibt.
Weitere Bedingungen: Um Anspruch auf Wohnbauförderung in Österreich geltend machen zu können, muss die Immobilie mindestens 80 Quadratmeter haben (ohne Keller) und darf das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigen oder unterschreiten.
Ein Mindesteinkommen ist insofern wichtig, weil sichergestellt sein muss, dass im Falle eines Darlehens die Raten auch gezahlt werden können. Darüber hinaus gibt es je nach Bundesland weitere Bestimmungen und Kriterien für die Förderung.
Einkommensgrenzen
Bestes Beispiel für die Unterschiede bei der Wohnbauförderung sind die länderspezifischen Einkommensgrenzen. Kurzum: Es richtet sich nach dem Einkommen und der Personenzahl, ob eine Förderung gewährt wird oder nicht.
Der Nachweis über das aktuelle Einkommen muss in Form des Einkommensteuerbescheides erbracht werden. Das gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige bzw. Freiberufler gleichermaßen. Lohnsteuer, Werbungskosten und gesetzliche Versicherungsbeiträge werden vom Jahresbruttolohn abgezogen.
Nicht als Einkommen gewertet werden unter anderem Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegeld, Familienbeihilfen und Zuwendungen von der Familienförderung.
Hier eine Übersicht zu den Einkommensgrenzen bei der Wohnbauförderung in Österreich nach Bundesland:
Bundesland | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | Je weitere Person |
---|---|---|---|---|---|
Wien | 53.090 Euro | 79.100 Euro | 89.520 Euro | 99.920 Euro | 5,820 Euro |
Niederösterreich | 40.000 Euro | 65.000 Euro | 8.000 Euro | ||
Oberösterreich | 37.000 Euro | 55.000 Euro | 5.000 Euro | ||
Burgenland | 38.000 Euro | 65.000 Euro | 66.500 Euro | 68.000 Euro | 70.000 Euro * |
Steiermark | 34.000 Euro | 51.000 Euro | 4.500 Euro | ||
Kärnten | 38.000 Euro | 55.000 Euro | 61.000 Euro | 67.000 Euro | 6.000 Euro |
Salzburg | 35.880 Euro | 55.200 Euro | 59.340 Euro | 66.240 Euro | 70.380 Euro ** |
Tirol *** | 2.850 Euro | 4.650 Euro | 5.000 Euro | 5.350 Euro | 350 Euro |
Vorarlberg *** | 3.100 Euro | 5.500 Euro | |||
* Fünf-Personen-Haushalt | |||||
** Fünf Personen, bei sechs Personen 74.520 Euro und bei mehr als sechs Personen 80.040 | |||||
*** Angegeben ist ein Zwölftel des Nettojahreseinkommens plus Unterhalt usw. Quelle: https://www.immobilienkredit-oestereich.at |
Wie erfolgt die Wohnbauförderung?
Unterschieden wird bei der Wohnbauförderung in Österreich im Februar 2025 zwischen mehrere Optionen. Es gibt grob überschlagen vier Arten der Wohnbauförderung:
- Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehen, die sich durch ihre günstigen Konditionen auszeichnen
- Zuschüsse: Werden einmalig gezahlt und müssen vom Antragsteller nicht zurückgezahlt werden.
- Zins- oder Annuitätenzuschüsse: Helfen dabei, den eigentlichen Immobilienkredit zu tilgen.
- Bürgschaften: Das Bundesland bürgt für den Immobilienkredit, um so ein Darlehen zu ermöglichen.
Ziele der Wohnbauförderung
Neben den Arten der Wohnbauförderung gibt es auch unterschiedliche Zielsetzungen bei der Förderung: Einmal geht es um Baumaßnahmen wie Sanierungen (zum Beispiel energetischer Natur) und zum anderen um die Personenförderung, die unter anderem bei dringendem Wohnbedarf greift. Die dritte Option ist die Eigenheimförderung.
Die Wohnbauförderung lässt sich relativ leicht erklären: Wird Wohnraum geschaffen, handelt es sich um eine Wohnbauförderung. Sie zielt auf Neubauten, Sanierungen, Renovierungen sowie Um- und Zubauten.
Der Weg zur Wohnbauförderung im Februar 2025 in Österreich
Wichtig bei der Wohnbauförderung: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Das heißt, man sollte sich schon im Vorfeld Gedanken machen. Beste Chancen haben Bauvorhaben, bei denen Energiesparen großgeschrieben wird. Denn die Wohnbauförderung in Österreich ist vor allem ökologieorientiert.
Doch es gibt noch weit mehr Optionen, weshalb man sich umfassend informieren sollte. Auch unabhängige Finanzierungsberater helfen, sich angesichts der Vielzahl an Fördertöpfen zurechtzufinden.
Die Wohnbauförderung kann – je nach Bundesland – online beantragt werden. Benötigt wird eine Reihe von Unterlagen.
Das fängt mit den Einkommensnachweisen an, reicht über die Ausweisdokumente bis hin Darlehenszusagen, Baubewilligungen, Grundbucheintragungen, Bauplänen und Energienachweisen. Welche Papiere eingereicht werden müssen, hängt vom Bundesland und der gewünschten Förderung ab. Weitere Informationen finden Sie hier: Förderungen und Finanzierungen in den Bundesländern.