Im Sommer 2022 schuf die österreichische Bundesregierung mit der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM) ein Instrument, welches die Kreditvergabe erschweren und damit das Kreditausfallrisiko mindern sollte. Zur Erinnerung:
- Kreditnehmer dürfen maximal 40 Prozent des Haushaltseinkommens für die Immobilienrate bezahlen
- Das Eigenkapital muss mindestens 20 Prozent der Erwerbskosten betragen
- Die Darlehenslaufzeit ist auf 35 Jahre maximiert
KIM war zunächst für drei Jahre ausgelegt, endet somit im Juni 2025. Allerdings heißt das nicht, dass alle Regeln über Bord geworfen werden. Auch wenn die Verordnung auf dem Papier ausläuft, sind die Banken gehalten, die oben genannten Regeln weiter zu berücksichtigen. Die Verantwortlichen aus dem Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) sehen aktuell keine systemischen Risiken mehr in Österreich, die ein offizielles Weiterführen der Richtlinie notwendig machen. Aber – die Verordnung hat in den Augen der Verantwortlichen eine positive Wirkung erzielt und soll daher inoffiziell fortgeführt werden.
Immobilienkredit Vergleich im Januar 2025 in Österreich
Österreichische Nationalbank prüft Kontrollmöglichkeiten
Die Österreichische Nationalbank (OeNB) prüft jetzt gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht (FMA), welche Möglichkeiten es gibt, die Einhaltung der Rahmenbedingungen zu kontrollieren. Als mögliche Optionen zur Verringerung des Kreditausfallrisikos gelten ein höherer Kapitalpuffer oder erweiterte Risikogewichtungen.
Das FMSG wird den Immobiliensektor in Österreich mit den Schwerpunkten Gewerbeimmobilien und eventuellen Risiken bei Wohnimmobilien in Hinblick auf den Kapitalpuffer weiter im Auge behalten. Das Gremium behält sich eine Anpassung des derzeit bei null Prozent liegenden antizyklischen Kapitalpuffers im Bedarfsfall vor.
Verantwortung liegt jetzt bei den Banken
Mit der Einführung von KIM hatte der Staat das Heft des Handelns an sich genommen. Mit dem Auslaufen der Verordnung liegt jetzt die Verantwortung bei den Banken. Auch wenn das Ende von KIM den Zugang zum Immobilienmarkt in Österreich wieder erleichtern soll, sind die Geldinstitute gehalten, Kredite nicht willkürlich, sondern mit der entsprechenden, an KIM angelehnten, Sorgfalt zu prüfen.
Was können Kreditnehmer in Österreich jetzt tun?
Es ist eigentlich auch ohne KIM oder bankenseitige strengere Kontrolle eine klare Sache. Jeder Kreditnehmer sollte im Vorfeld prüfen, wie viel Hauskredit er sich leisten kann, ohne das Risiko einzugehen, zahlungsunfähig zu werden.
Ein erster Schritt, die Höhe des finanzierbaren Fremdkapitals zu ermitteln, ist der Kassensturz bezüglich Eigenkapital. Dieses macht 20 Prozent aus, womit sich ermitteln lässt, wie hoch der Fremdkapitalanteil sein darf. Ob dieser letztendlich mit dem Einkommen finanzierbar ist, zeigt ein Immobilienkreditvergleich mit wenigen Klicks.
Eine solide Finanzierung liegt auch in der Verantwortung gegenüber der Familie.