Eines der besten Wohnbauförderprogramme auf Länderebene, die Vorarlberger Förderung für eigengenutzten Wohnbau wurde erneut optimiert. Zielgruppe sind die Erwerber oder Erbauer von Eigentumswohnungen, die nach sozialen, energieeffizienten oder ökologischen Kriterien erbaut werden. Verändert wurden sowohl die Auszahlungstranchen als auch die Zinsen.
Immobilienkredit Vergleich im Dezember 2024 in Österreich
Neue Modalitäten bei Wohnbauförderung erhöht die Nachfrage
Das zum 1. September 2024 modifizierte Förderprogramm führte zwangsläufig zu einer erhöhten Nachfrage nach Fördermitteln, da der Erwerb von förderfähigem Immobilieneigentum noch einmal erleichtert wurde. Die Vorarlberger Landesregierung zahlte weitere fünf Millionen Euro in den Fördertopf für Neubau und Sanierung.
Die Auszahlungsmodalitäten wurden dahingehend geändert, dass jetzt bereits in der ersten Tranche 75 Prozent der Fördermittel nach Verbücherung des Darlehens ausgezahlt werden. Die alte Regelung sah eine Auszahlung von jeweils 50 Prozent zu Baubeginn und nach Einzug vor.
Vorarlberg erneut mit verbesserter Wohnbauförderung
Bei der Verzinsung der Baukredite stellt das Land zwei Optionen zur Auswahl. Entweder können die Darlehensnehmer ein Darlehen mit variablem Zins wählen, der während der 35-jährigen Darlehenslaufzeit von anfänglich 0,25 Prozent p. a. nominal auf bis zu 1,5 Prozent p. a. nominal steigt.
Zins- und Annuitätenverlauf bei steigenden Zinsen:
Zeitraum | Annuität gerechnet vom ursprünglichen
Nominalbetrag (Tilgung samt Zinsen) |
davon Zinsen |
1. – 5. Jahr | 1,00 Prozent | 0,25 Prozent |
6. – 10. Jahr | 1,75 Prozent | 0,50 Prozent |
11. – 15. Jahr | 2,75 Prozent | 0,75 Prozent |
16. – 20. Jahr | 3,50 Prozent | 1,00 Prozent |
21. – 25. Jahr | 4,25 Prozent | 1,25 Prozent |
26. – 30. Jahr | 5,00 Prozent | 1,50 Prozent |
31. – 35. Jahr | 5,50 Prozent | 1,50 Prozent |
Bei der Alternative handelt es sich um ein Fixzinsdarlehen mit 1,25 Prozent nominal p. a. für die gesamte Laufzeit
Die steigende Nachfrage nach den Fördergeldern belegt, dass Vorarlberg mit dieser Novellierung der Wohnbauförderung einen Nerv bei den Bürgern getroffen hat und der Motivationsfaktor zum Eigentumswerber noch einmal zulegte.
Wer ist förderberechtigt?
Der Anspruch auf Wohnbauförderung ist durch Einkommensgrenzen gedeckelt. Es gelten folgende Obergrenzen für das Nettomonatseinkommen, abhängig von der Haushaltsgröße:
- 1 Person: 4.000 Euro
- 2 Personen: 7.000 Euro
- ab 3 Personen: 8.250 Euro
Das Nettomonatseinkommen ist leicht ermittelt: Jahresbrutto abzüglich Steuern, abzüglich Sozialabgaben, geteilt durch zwölf.
Förderhöhe im Wohnungsbau abhängig von den Objekten
Die Höhe der Gelder, die in Vorarlberg für die Wohnungsbauförderung gezahlt werden, hängt von dem jeweiligen Objekttyp ab:
- für Eigenheime: 40.000 Euro
- für Doppel- und Reihenhäuser: 100.000 Euro
- für Eigentumswohnungen: 100.000 Euro
- für Zu-, Ein- und Umbauten und Ersatzneubauten: 100.000 Euro
Welche Voraussetzungen muss man für die Wohnbauförderung Vorarlberg noch erfüllen?
Das Land Vorarlberg vergibt die Fördermittel nicht willkürlich, sondern nur an den Personenkreis, der neben den Einkommenskriterien auch noch andere Vorgaben erfüllt. Folgende Sachverhalte müssen gegeben sein:
- Österreichische Staatsbürger oder rechtlich gleich gestellt
- Hauptwohnsitz in dem zu fördernden Objekt
- Nachweis des dringenden Bedarfs an Wohnraum
- der geförderte Wohnraum darf nicht größer sein als 150 qm oder 200 qm bei getrennten Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus
Wer nicht in Vorarlberg wohnt oder dort Immobilieneigentum erwerben und hinziehen möchte, aber dennoch staatliche Immobilienförderung in Anspruch nehmen will, findet hier einen Überblick zur österreichischen Wohnbauförderung.